Startseite> Inspektion und Quarantäne bei Einreise- und Ausreisekontrolle

Hinweise zur Mitnahme von Gegenständen bei der Ein- und Ausreise

1. Die ein- und ausreisenden Personen, die die folgenden Gegenstände mit sich führen, müssen sich beim Zoll anmelden und sich der Quarantäne unterziehen. Ohne Erklärung oder Quarantäne ist die Ein- oder Ausreise verboten.

  Einreisende Tiere und Pflanzen, tierische und pflanzliche Produkte und andere Quarantänegegenstände;

  Ein- und Ausreise bestimmter Gegenstände wie Mikroorganismen, menschliches Gewebe, biologische Erzeugnisse, Blut und Blutprodukte;

  Ein- und Ausreiseder Gebeine, Leichen und Särge usw.;

  Gepäck und Gegenstände, die aus einem Epidemiegebiet stammen und mit einer Infektionskrankheit kontaminiert sind oder die eine Infektionskrankheit verbreiten können.

  Sonstige Gegenstände, die der Einreise-/Ausreisekontroll- und Quarantänestelle gemeldet und unter Quarantäne gestellt werden müssen.

2. Es ist verboten, die gemäß Artikel 5 Absatz 1 des Quarantänegesetzes der Volksrepublik China über die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Pflanzen, der Liste der verbotenen einzuführenden Gegenstände bei Quarantäne für einzuführende Pflanzen in der Volksrepublik China und der Liste über Mitführung und Versand der verbotenen Tiere, tierischen Produkte und anderen Quarantänegegenständen in der Volksrepublik China aufgeführten Gegenständeund gemäß der staatlichen Vorschriften verbotenen einzuführenden alten und unbrauchbaren Gegenständen und radioaktiven Gegenständen (Zuständige Angelegenheiten der Überwachungsstelle, Zu- oder Abnahme der radioaktiven Gegenstände Verweis auf Stellungnahmen der Überwachungsstelle, Stellungnahme von unserem Amt nur als Referenz) sowie anderen verbotenen einzuführenden Gegenständen, mitzuführen.

Wuhan Zoll

Telefon: 027-82768114

Adresse: Jinyinhu Straße 15. Bezirk Dongxihu, Wuhan