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Verwaltung von Kulturgegenständen

Der Zoll gestattet Reisenden, Kulturgegenstände in das Land zu bringen. Beim Mitbringen der Kulturgegenstände sollten sie beim Zoll bei der Einfuhr schriftlich deklariert werden und die Verfahren durch die Identifizierungsstation für Kulturgegenstände abgeschlossen werden, einschließlich der Artikelbeschreibung, der Menge, des Alters, der Spezifikationen, der Textur, des Stils usw. Bei Bedarf sollten Fotos zur Verfügung gestellt werden. Nach der fehlerfreien Überprüfung durch den Zoll sollten sie registriert werden. Wenn Kulturgegenstände aus dem Land gebracht werden, überprüft der Zoll sie auf der Grundlage der Anmeldung und Registrierung zum Zeitpunkt der Einfuhr und gibt sie frei.

Beim Tragen, Verschicken und persönliche Versenden von Kulturgegenständen (einschließlich der Werke von verstorbenen modernen berühmten Kalligraphen und Malern) sollten sie dem Zoll gemeldet werden und die von der nationalen Identifizierungsstation ausgestellte Ausfuhrgenehmigung für Kulturgegenstände oder den einheitliche Lieferschein für die Ausfuhr von Kulturgegenständen und historischen Stätten vorlegen, damit der Zoll die Identifizierungszeichen auf Kulturgegenständen anhand von Beweisunterlagen überprüfen kann. Wenn Mitführung, Versand und Ausfuhr der Kulturgegenstände nicht beim Zoll angemeldet wird, handelt es sich um Schmuggel, unabhängig davon, ob sie versteckt sind oder nicht. In diesem Fall wird der Zoll gemäß den gesetzlichen Bestimmungen handeln.