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Aufenthaltsvisum

Für einen Ausländer ist nicht notwendig, ein Visum auszustellen. Aber falls er weiterhin in China bleibt, kann er ein Aufenthaltsdokument beantragen, wenn folgenden Bedingungen erfüllt sind.

Bedingungen für die Beantragung eines Aufenthaltsvisums:

(1) Der Ausländer, der ohne Visum einreist, und sich aus triftigen Gründen über den Zeitraum der visumfreien Einreise hinaus aufhalten muss;

(2) Die ausländische Besatzung und ihre Familienangehörigen, die die Stadt verlassen, in der sich der Hafen des Schiffes befindet;

(3) Die Leute, deren chinesischen Staatsangehörigkeit in China entzogen werden und sich in China aufhalten müssen;

(4) Wenn der Aufenthalt des Ausländers abläuft und er sich aufhalten muss;

(5) Die ausländischen Babys, die in China geboren wurden, und sich in China aufhalten müssen;

(6) Ausländer, die für einen bestimmten Zeitraum das Land verlassen müssen;

(7) Ausländer, die zu Freiheitsstrafen wie Bewährung, Bewährung oder medizinischer Freilassung verurteilt werden, aber im Hoheitsgebiet bei Ermittlungen, Gerichtsverfahren gegen Kaution, Überwachung des Wohnsitzes usw. behilflich sein müssen, und die nach dem Gesetz daran gehindert wurden, das Land zu verlassen, sowie Ausländer, die nach Verbüßung ihrer Strafe freigelassen, aber nicht abgeschoben wurden;

(8) Ausländer, denen ein Visumdokument nicht ausgestellt wurde und die nicht an der Ausreise oder Abschiebung gehindert wurden.