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Schulbesuch in Primar- und Sekundarschulen und Kindergärten

In Übereinstimmung mit den normativen Dokumenten wie den Verwaltungsmaßnahmen für die Zulassung und Ausbildung internationaler Schüler an Schulen (Verordnung Nr. 42 des Bildungsministeriums der Volksrepublik China, des Außenministeriums der Volksrepublik China und des Ministeriums für öffentliche Sicherheit der Volksrepublik China) können Kinder im schulpflichtigen Alter von Ausländern (internationale Schüler), die sich legal in Wuhan aufhalten, entsprechend der Politik des Bildungsministeriums der Hubei Provinz in der Bildungsphase von Vorschule, Sekundarschule, Primärschule in der administrativen Region, mit einer von Behörde für öffentliche Sicherheit ausgestellten gültigen Aufenthaltserlaubnis, bei der Bildungsbehörde der zugehörigen Region den Antrag stellen und auf die einheitliche Organisation warten, wenn Sie die Bedürfnisse zur Umsetzung der Vorschulerziehung, Grundschulerziehung, Sekundarschulerziehung (Kindergarten) in China haben.