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Abfertigung einer Kraftfahrzeugversicherung

Gemäß Artikel 4 der Verordnung über die obligatorische Versicherung der Kfz-Verkehrsunfälle dürfen Kraftfahrzeuge, die keine obligatorischen Kfz-Unfall-Versicherung haben, nicht vom Büro für Fahrzeugverwaltung registriert werden, und von der Inspektionsstelle für Sicherheitstechnik nicht inspiziert werden.